Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Kunden,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtliche Grundlage für den gesamten Geschäftsablauf und die entstandenen Verträge zwischen der House of History GmbH und ihren Kunden. Der Zugang zu Inhalten unseres Angebots, Bestellungen und Registrierungen sind nur gestattet, wenn Sie die Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen.
- Die Nutzung dieser Internetseite ist nur Personen über 18 Jahre gestattet.
- Alle aufgeführten Stücke sind zeitgenössische Originale und wenn nicht anders beschrieben in einem guten Erhaltungszustand.
- Die Firma Antiquitäten Roth verkauft grundsätzlich keine Kopien und Nachfertigungen zum Schaden des Sammlers.
- Alle Angebote und Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Angebote, Beschreibungen und mündliche Erklärungen sichern keine Eigenschaften im Sinne von § 459 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu.
- Alle Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf, Irrtümer und Preisänderungen sind vorbehalten.
- Die Firma Antiquitäten Roth unterliegt der Differenzbesteuerung nach § 25 UstG, daher kann die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Antiquitäten Roth.
- Die Geschäftsräume der Antiquitäten Roth sind für beide Geschäftsparteien Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz der Firma Antiquitäten Roth .
- Die eingehenden Bestellungen werden der Reihenfolge des Einganges nach bearbeitet.
- Telefonische Bestellungen sind möglich.
- Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorauskasse.
- In Einzelfällen kann eine Lieferung gegen Rechnung an gut bekannte Kunden erfolgen, jedoch nur nach vorheriger Absprache.
- Ratenzahlung ist nach Absprache möglich.
- Die Zahlung von Rechnungen hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Rechnungen die nicht in dieser Frist vollständig bezahlt werden sind für die Firma Antiquitäten Roth nicht bindend.
- Der Versand im Inland und Ausland erfolgt mit der Post. Bei einer Bestellung werden die jeweils anfallenden Versand- und Verpackungskosten in Rechnung gestellt. Die bestellte Ware wird von der Firma Antiquitäten Roth ordnungsgemäß verpackt und versichert. Durch die Abgabe der Sendung an die Post gehen alle Risiken, insbesondere der zufällige Untergang und die zufällige Verschlechterung auf den Käufer über.
- Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.
Kosten für Expertisen und Gutachten übernehmen wir nur, wenn wir vorher informiert werden und unsere Zustimmung geben.
Hieb-, Stich- und Stoßwaffen werden nur an Personen über 18 Jahren abgegeben.
Die Firma Antiquitäten Roth verkauft ausschliesslich an Sammler, Historiker, Museen und Personen die unter die so genannte Sozialadäquanzklausel fallen, nicht an Wiederverkäufer.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Von besonderer Bedeutung sind die folgenden Paragraphen:
§ 86 [Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen]
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbreitet oder zur Verbreitung innerhalb dieses Bereichs herstellt, vorrätig hält oder in diesen Bereich einführt oder ausführt, oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs.3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
- Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
- Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
§ 86a [Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen]
- Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes Kennzeichen einer der in § 86 Abs.1 Nr.1, 2 und 4 bezeichneten Parteien und Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs.3) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält oder in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt.
- Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen.
- § 86 Abs.3 und 4 gilt entsprechend.
Als Vorausetzung für den Erwerb der in meinem Verkaufsangebot beschriebenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933 – 1945 erwarte ich die Kenntnis des § 86 und § 86 a. Dieser besagt, dass die Verwendung o.g. Gegenstände ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kulturhistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung zu erfolgen hat. Ich biete diese Gegenstände nur unter dieser Voraussetzung an.
Bei jeder Bestellung setze ich diese Kenntnis voraus und damit folgerichtig als Verpflichtung, Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, nach Maßgabe des §86,86 a zu handhaben.
Ausdrücklichst möchte ich darauf hinweisen, dass eine andersartige Nutzung, insbesondere in propagandistischer Weise i.S.d. §86,86 a verboten ist und als Straftat geahndet werden kann.